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Detail

Meldung des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens 2018

Bis zum 01.12.2017 muss das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen 2018 an die KSK übermittelt werden.

Wie im Vorjahr, können Sie die Meldung auch in diesem Jahr wieder online abgeben. 

Den dafür erforderlichen Authentifizierungscode haben Sie im September mit den Unterlagen zur Einkommensmeldung erhalten. Wenn Ihnen diese Unterlagen nicht mehr vorliegen, müssen Sie die Einkommensmeldung auf dem Postweg übersenden. Das Formular finden Sie hier (PDF, 340 KB).