Die Künstlersozialkasse gehört seit 1. Januar 2025 zum Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Um den Trägerwechsel auch technisch zu vollziehen, sind zwingende Arbeiten an den IT-Systemen erforderlich. Die IT-Systeme der Künstlersozialkasse stehen daher in der Zeit vom 7. bis voraussichtlich 18. Februar 2025 nicht zur Verfügung.
Was bedeutet die IT-Umstellung für Sie?
Da alle erforderlichen IT-Systeme nicht zur Verfügung stehen, können Ihre Anliegen in der Umstellungszeit nicht bearbeitet werden.
Wann wird Ihr Anliegen bearbeitet?
Sobald die IT-Systeme wieder zur Verfügung stehen, werden Ihre Anliegen bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Wie ist die Künstlersozialkasse während der IT-Umstellung erreichbar?
Die Künstlersozialkasse ist telefonisch erreichbar. Allerdings können Ihre Anliegen ohne Einsicht in die IT-Systeme in der Regel nicht geklärt werden. Sie erfordern zudem einen erhöhten manuellen Bearbeitungsaufwand.
Reichen Sie Ihr Anliegen stattdessen gerne über die neuen Online Formulare ein. Online-Formulare können digital weiterverarbeitet werden, was nach der IT-Umstellung zu einer schnelleren Bearbeitung führt.
Die Künstlersozialkasse ist selbstverständlich weiterhin auch auf dem Postweg zu erreichen. Ihre Anliegen werden nach der IT-Umstellung bearbeitet.
Kann die Meldung der abgabepflichtigen Entgelte für 2024 abgegeben werden?
Die Online-Meldung der abgabepflichtigen Entgelte für 2024 kann während der IT-Umstellung weiterhin abgegeben werden. Die Abrechnung erhalten Sie, sobald die IT-Systeme wieder zur Verfügung stehen.
Wie geht es weiter?
Die Künstlersozialkasse informiert Sie auf dieser Internetseite, sobald die Umstellungsarbeiten abgeschlossen sind. Spätestens ab dem 19. Februar 2025 stehen wieder alle IT-Systeme und Services der Künstlersozialkasse zur Verfügung. Die damit verbundenen Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen.