Zum Inhalt springen Zum Footer springen

Nutzen Sie unsere Online-Formulare!

Detail

Frist zur Meldung der abgabepflichtigen Entgelte 2024 läuft am 31. März 2025 ab!

Haben Sie noch nicht gemeldet?

Dann können Sie Ihre Meldung für das Jahr 2024 online über die Internetseite der Künstlersozialkasse abgeben. Für die Online-Meldung nutzen Sie bitte Ihre Abgabenummer sowie den von der Künstlersozialkasse am Anfang des Jahres mitgeteilten Authentifizierungscode. 

Liegt Ihnen kein Schreiben mit Authentifizierungscode vor? Dann nutzen Sie bitte unser neues Online-Formular im Bundesportal. Zur Authentifizierung benötigen Sie ein gültiges Elster-Zertifikat. 

Alternativ können Sie auch den Meldebogen 2024verwenden. Reichen Sie diesen bitte bis zum 31. März 2025 ausgefüllt und unterschrieben per Post ein.