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Detail

Jetzt abgabepflichtige Entgeltzahlungen für das Jahr 2023 online melden!

Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2024 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2023 Entgelte für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbständig Tätige gezahlt haben. Ihre Meldung können Sie ab sofort abgeben!

In der ersten Kalenderwoche des Jahres 2024 hat die Künstlersozialkasse allen meldepflichtigen Unternehmen einen entsprechenden Meldebogen auf dem Postweg übermittelt. Sollten Sie keinen Meldebogen erhalten haben, können Sie sich den Meldebogen für das Jahr 2023 (415 KB) hier herunterladen und ausgefüllt auf dem Postweg an die Künstlersozialkasse schicken.

Bitte helfen Sie uns und geben Sie Ihre Meldung vorrangig online ab! Ihre Daten können dann automatisch übernommen und schneller verarbeitet werden. Für die Online-Meldung haben Sie zusammen mit dem Meldebogen ein Hinweisschreiben mit einem einmalig zu nutzenden Authentifizierungscode erhalten. Mit diesem Code sowie Ihrer Abgabenummer können Sie Ihre Online-Meldung sicher über die Internetseite der Künstlersozialkasse abgeben.

Die Online-Meldung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Sie können Ihre Meldung einfach und bürokratiearm vornehmen.
  • Ihre Meldedaten werden durch Plausibilitätschecks vorgeprüft.
  • Durch eine elektronische Meldung sparen Sie Kosten, zum Beispiel für Porto.
  • Der Eingang Ihrer Online-Meldung wird direkt an eine zu hinterlegende E-Mail-Adresse bestätigt.

Die Abrechnung der Künstlersozialabgabe erfolgt anschließend wie gewohnt mit einem Bescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird.