Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2025 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2024 Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig Tätige gezahlt haben. Ihre Meldung können Sie ab sofort abgeben!
In der ersten Kalenderwoche des Jahres 2025 hat die Künstlersozialkasse allen meldepflichtigen Unternehmen den entsprechenden Meldebogen auf dem Postweg übermittelt.
Geben Sie bitte Ihre Meldung vorrangig online ab! Für die Online-Meldung haben Sie zusammen mit dem Meldebogen ein Hinweisschreiben mit einem einmalig nutzbaren Authentifizierungscode erhalten. Mit diesem Code sowie Ihrer Abgabenummer können Sie Ihre Online-Meldung sicher über die Internetseite der Künstlersozialkasse abgeben.
Sie haben keinen Meldebogen mit Authentifizierungscode per Post erhalten? Dann nutzen Sie bitte das Online-Formular Entgeltmeldung einreichenim Bundesportal.
Eine Online-Meldung bietet Ihnen folgende Vorteile:
- Sie können Ihre Meldung einfach und bürokratiearm vornehmen.
- Ihre Meldedaten werden durch Plausibilitätschecks vorgeprüft.
- Sie sparen Kosten, zum Beispiel für Porto.
- Sie erhalten direkt eine Bestätigung über Ihre Meldung.
- Ihre Daten werden automatisch übernommen und schneller verarbeitet.
Alternativ können Sie sich den Meldebogen für das Jahr 2024 (192 KB) hier herunterladen und ausgefüllt auf dem Postweg an die Künstlersozialkasse schicken.
Die Abrechnung der Künstlersozialabgabe erfolgt anschließend wie gewohnt mit einem Bescheid, der Ihnen per Post zugestellt wird.