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Nutzen Sie unsere Online-Formulare!

Meldungen

Wir stellen für verschiedene Services Online-Formulare zur Verfügung. Mit diesen Online-Formularen können Kunst- und Publizistikschaffende, Unternehmen sowie bevollmächtigte Personen schnell und sicher auch auf digitalem Weg mit uns Kontakt aufnehmen.

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent.

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Zum Jubiläum fand in Berlin am 31. August 2023 eine Festveranstaltung statt: „40 Jahre Künstlersozialversicherung Damals, heute, morgen“.

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird auch im Jahr 2024 unverändert 5,0 Prozent betragen.

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Bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge für den Beitragsmonat Juni, der Künstlersozialabgabe und der monatlichen Vorauszahlungen sowie bei Auszahlungen der Künstlersozialkasse kam es im Juli 2023 unangekündigt bankseitig zu einer Textänderung. Als Auftraggeberin wurde die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) angegeben und nicht mehr die…

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Am 01. Juli 2023 tritt das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft.

Durch die Gesetzesänderung soll einerseits die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung gewährleistet bleiben. Andererseits hat der Bundestag mit dieser Gesetzesänderung auch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.04.2022 umgesetzt, wonach…

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Haben Sie noch nicht gemeldet? Dann können Sie die Meldung noch online auf der Homepage der KSK abgeben. Die KSK bittet um bevorzugte Nutzung dieser Meldevariante. Bitte nutzen Sie zur Online-Meldung Ihre Abgabenummer sowie den von der Künstlersozialkasse mitgeteilten Authentifizierungscode.

FAQ:

1. Sie sind abgabepflichtig und haben keinen…

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Erfahren Sie in einem kurzen Video, was sich für Versicherte zum 1. Januar 2023 beim Zuverdienst aus nicht-künstlerischer oder nicht-publizistischer Tätigkeit geändert hat.

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Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wurde am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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Unsere Versicherten werden auch im kommenden Jahr ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat (5.400 Euro/Jahr) aus nicht künstlerischer / nicht publizistischer selbständiger Tätigkeit verdienen.

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