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Die Künstlersozialkasse
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) und die vom Gesetzgeber mit der Umsetzung dieses Gesetzes beauftragte Künstlersozialkasse (KSK) sorgen dafür, dass selbständige Künstler und Publizisten einen ähnlichen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer. mehr

Ich möchte eine Änderung mitteilen (z.B. Aufnahme einer neuen Beschäftigung, Auslandsaufenthalt, ein neues Arbeitseinkommen, Krankengeldbezug).

Wir möchten unsere abgabepflichtigen Entgelte für das Jahr 2022 online melden, eine Änderung (z.B. Anschrift, Bankverbindung) mitteilen oder eine Korrekturmeldung abgeben.
Wichtige Meldungen
Änderung beim Zuverdienst für Versicherte:
Erfahren Sie in einem kurzen Video, was sich für Versicherte zum 1. Januar 2023 beim Zuverdienst aus nicht-künstlerischer oder nicht-publizistischer Tätigkeit geändert hat.
Die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 wurde am 26.09.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung steigt im Jahr 2023 von zurzeit 4,2 Prozent auf 5,0 Prozent.
Informieren Sie sich auf der Internetseite des BMAS hier
Mediencenter
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