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Meldungen

Wegen eines technischen Problems mit der Druckstraße kann es passieren, dass Sie ein Schreiben der Künstlersozialkasse erhalten, bei dem das Druckbild etwas verschoben ist oder das KSK-Logo nicht vollständig abgebildet ist. Wir sind bemüht, das Problem mit dem Hersteller der Drucktechnik schnellstmöglich zu beheben und bitten um Entschuldigung.  

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2022 unverändert 4,2 Prozent. Die Künstlersozialabgabe-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wurde am 17. September 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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Der Bundestag hat eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Einkommen aus nicht künstlerischer / nicht publizistischer selbständiger Nebentätigkeit mit Wirkung ab 23.07.2021 beschlossen.

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Die Erhöhung des Zuverdienstes aus einer selbständigen nicht künstlerischen / nicht publizistischen Nebentätigkeit von 450 Euro auf 1.300 Euro monatlich ist noch nicht in Kraft getreten.

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Die Möglichkeiten, aus der künstlerischen / publizistischen Tätigkeit Einkommen zu erwirtschaften, sind aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt.

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2021 unverändert 4,2 Prozent.

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Stand 22.12.2020 mit Anpassung unter Ziff. 3 Versicherte vom 14.01.2021

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Stand 01.06.2020

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Den Nachruf der Vorsitzenden des Beirats der Künstlersozialkasse, Prof. Dr. Pfennig und Rolf Bolwin, zum Tod von Norbert Blüm lesen Sie hier (PDF, 102 KB).

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Aktuelle Hinweise

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