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Meldungen

Die Möglichkeiten, aus der künstlerischen / publizistischen Tätigkeit Einkommen zu erwirtschaften, sind aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt.

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2021 unverändert 4,2 Prozent.

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Stand 22.12.2020 mit Anpassung unter Ziff. 3 Versicherte vom 14.01.2021

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Stand 01.06.2020

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Den Nachruf der Vorsitzenden des Beirats der Künstlersozialkasse, Prof. Dr. Pfennig und Rolf Bolwin, zum Tod von Norbert Blüm lesen Sie hier (PDF, 102 KB).

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Aktuelle Hinweise

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Aktuelle Hinweise

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Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc.

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 Prozent betragen.

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Die Vorsorgeaufwendungen für die Basiskranken- und Pflegeversicherung müssen ab dem Steuerjahr 2019 auch ohne die Einwilligung des selbständigen Künstlers und Publizisten von der Künstlersozialkasse an die Finanzverwaltung gemeldet werden.

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