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Meldungen

Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2025 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2024 Entgelte für künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen an selbständig Tätige gezahlt haben. Ihre Meldung können Sie ab sofort abgeben!

In der ersten Kalenderwoche des Jahres 2025 hat die Künstlersozialkasse allen meldepflichtigen…

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Zum 1. Januar 2025 wird die Künstlersozialkasse in das Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See integriert. Bis zum 31. Dezember 2024 ist die Unfallversicherung Bund und Bahn Trägerin der Künstlersozialkasse.

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Die Meldebögen für das Jahr 2024 werden ab dem 2. Januar 2025 postalisch versandt.

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Die Künstlersozialkasse wechselt zum 1. Januar 2025 in das Verbundsystem der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, kurz: KBS. Das Knowhow der KBS hilft der Künstlersozialkasse, sich zukunftsfähig aufzustellen. Weitere Informationen finden Sie im Artikel „Kontinuität und Wandel“ vom 28. August 2024 in der Zeitung „Politik und Kultur“…

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Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent betragen.

 

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Fristverlängerungen werden nicht gewährt! Eine Online-Meldung ist weiterhin möglich.

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Die Bescheinigungen gemäß § 10 Abs. 2b des Einkommenssteuergesetzes (EStG) für das Jahr 2023 werden ab dem 13. März 2024 postalisch versandt.

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Mit der Jahresabrechnung (Bescheinigung nach § 20 Künstlersozialversicherungsgesetz) erhalten Sie jedes Jahr im Februar automatisch einen Nachweis über die für das vergangene Jahr gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) haben die Prognos AG und den Bundesverband Freie Darstellende Künste e. V. (BFDK) damit beauftragt, die Rahmenbedingungen von Soloselbständigen und hybrid Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW), dem…

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Abgabepflichtige Unternehmen müssen bis zum 31. März 2024 melden, in welcher Höhe sie im Jahr 2023 Entgelte für künstlerische oder publizistische Leistungen oder Werke an selbständig Tätige gezahlt haben. Ihre Meldung können Sie ab sofort abgeben!

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