Der Bundestag hat eine zeitlich begrenzte Erhöhung der Zuverdienstgrenze beim Einkommen aus nicht künstlerischer / nicht publizistischer selbständiger Nebentätigkeit mit Wirkung ab 23.07.2021 beschlossen.
Die Erhöhung des Zuverdienstes aus einer selbständigen nicht künstlerischen / nicht publizistischen Nebentätigkeit von 450 Euro auf 1.300 Euro monatlich ist noch nicht in Kraft getreten.
Die Möglichkeiten, aus der künstlerischen / publizistischen Tätigkeit Einkommen zu erwirtschaften, sind aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin stark eingeschränkt.
Den Nachruf der Vorsitzenden des Beirats der Künstlersozialkasse, Prof. Dr. Pfennig und Rolf Bolwin, zum Tod von Norbert Blüm lesen Sie hier (PDF, 102 KB).
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc.