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Meldungen

Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wird im Jahr 2020 unverändert 4,2 Prozent betragen.

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Die Vorsorgeaufwendungen für die Basiskranken- und Pflegeversicherung müssen ab dem Steuerjahr 2019 auch ohne die Einwilligung des selbständigen Künstlers und Publizisten von der Künstlersozialkasse an die Finanzverwaltung gemeldet werden.

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Die zunächst erwarteten Folgen der verspätet verarbeiteten Jahresmeldungen für das Jahr 2017 konnten nunmehr überwiegend beseitigt werden.

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Die Jahresmeldungen für 2017 konnten nicht rechtzeitig an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden.

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Pressemeldung vom 08.08.2018

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Die soziale Absicherung für selbständige Künstler und Publizisten ist wichtig und hat sich etabliert. Allerdings ist diese Akzeptanz nicht vollständig in allen Bereichen des Finanzierungssystems gegeben. Die Künstlersozialabgabe wird vereinzelt immer noch kritisiert.

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Am Dienstag, 20. Februar 2018, verstarb Dr. Herbert Ehrenberg im Alter von 91 Jahren.

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Bis zum 01.12.2017 muss das voraussichtliche Jahresarbeitseinkommen 2018 an die KSK übermittelt werden.

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Der Abgabesatz sinkt zum zweiten Mal in Folge.

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Am 01.01.2017 ist das Flexirentengesetz in Kraft getreten.

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